Home > Stadtleben > Senioren > Statuten

Statuten des Seniorenbeirats

In der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirats am 27. Juni 1994 wurden folgende grundsätzliche Punkte festgelegt:

  • Der Seniorenbeirat soll aus 15 bis 20 Personen bestehen. Diese werden von den Weizer Seniorenverbänden vorgeschlagen.
  • Das Mindestalter der Beiratsmitglieder soll 55 Jahre sein.
  • Der Anteil der Frauen im Seniorenbeirat muss mindestens 40 % betragen.
  • Der Seniorenbeirat stellt ein beratendes Gremium für den Bürgermeister und Gemeinderat dar.
  • Im Seniorenbeirat werden keine Beschlüsse gefasst. Die Sitzungen dienen der Meinungsbildung und Beratung.
  • Der Seniorenbeirat befasst sich nicht nur mit sozialen Angelegenheiten, er kann zu allen kommunalen Themen Stellung nehmen bzw. beraten.
  • Die Sitzungen müssen vom Vorsitzenden mindestens vierteljährlich angesetzt werden. Die Sitzungen finden im Sitzungssaal der Stadtgemeinde statt.
  • In der Regel nehmen der Bürgermeister und der Sozialreferent an den Sitzungen teil. Aus der Mitte ist ein Vorsitzender, ein Vorsitzenderstellvertreter und ein Pressereferent zu bestellen.
  • Die Sitzungen sollen nach Möglichkeit immer an einem Montag mit Beginn um 14 Uhr stattfinden.
  • Der Vorsitzende hat mit dem Bürgermeister den Sitzungstermin abzustimmen.
  • Die schriftliche Einladung zu einer Sitzung muss eine Tagesordnung enthalten.
  • Das Protokoll ist möglichst bald nach einer Sitzung den bei den Vorsitzenden zuzustellen. Für alle Beiratsmitglieder liegt es bei der nächstfolgenden Sitzung zur Einsicht auf.