- E-Bike/Pedelec: € 100,-
- Umbau Fahrrad zu E-Bike: € 100,-
- (Elektro-) Lastenrad: € 200,-
- Alltagsfahrräder: € 100,- (max. 50% des Kaufpreises)
- Fahrradanhänger: € 50,-
Die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie nähere Informationen zur Einreichung finden Sie im Förderantrag.
Förderantrag Nachhaltige Mobilität PDF
Ein Heizungstausch wird seitens der Stadtgemeinde Weiz gefördert, wenn für die zur Förderung eingereichte Anlage keine Bundesförderung (z. Bsp. „Raus aus Öl und Gas“ oder „Kesseltausch“) in Anspruch genommen wird/wurde. Dies ist im Antragsformular von dem/der Förderwerber*in mittels Selbsterklärung zu bestätigen.
- Nah-/Fernwärmeanschluss: € 300,-
- Biomassekessel: € 300,-
- Wärmepumpe: € 300,-
Bei zusätzlichen Wohneinheiten wird ein Zuschlag von € 100,- pro zusätzlicher Wohneinheit gewährt.
Bei Bedarf können Hausverwaltungen im Namen der Eigentümer*innen um Förderung des Heizungstausches (nur Nah-/Fernwärmeanschluss) ansuchen. Das entsprechende Förderformular wird auf Anfrage beim Büro für Umwelt und Mobilität übermittelt. Die Förderhöhe beläuft sich auf dieselben Summen wie o. a.
Die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie nähere Informationen zur Einreichung finden Sie im Förderantrag.
Förderantrag Heizungstausch PDF
- Solarthermische Anlage: € 300,-
Die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie nähere Informationen zur Einreichung finden Sie im Förderantrag.
Förderantrag Solarthermische Anlagen PDF
Übergangsfrist:
Um Förderung eines Blackoutfähigen Energiespeichers kann bis 31.03.2026 angesucht werden, sofern der Fördergegenstand vor 01.01.2026 bestellt wurde. Die Förderanträge werden nach den Förderbestimmungen der Förderperiode 2025 beurteilt.
Eine Bestellung kann unter anderem via Auftragsbestätigung, Mailverkehr oder einer Anzahlungsrechnung nachgewiesen werden und ist dem Antrag jedenfalls als zusätzliche Unterlage beizulegen.
Gem. der o. a. Übergangsfrist werden Energiespeicher in Kombination mit einer Blackout-fähigen PV-Anlage gefördert:
- Energiespeicher: 10 % der Kosten, jedoch max. € 500,-
Max. ausbezahlte Fördersumme: € 500,- pro Zählpunkt innerhalb von 3 Jahren.
Das entsprechende Förderformular wird auf Anfrage beim Büro für Umwelt und Mobilität übermittelt.
- Fenster und Außentüren: max. € 500,- (pro Fenster/Außentür € 100,-)
- Oberste Geschossdecke/Dach: € 300,-
- Unterste Geschossdecke: € 200,-
- Außenwand: € 500,-
Förderantrag Energetische Sanierung 2026 PDF
- Regenwasserspeicher: € 80,- pro vollem m³ Speichervolumen
Max. € 800,- Gesamtförderung.
Förderantrag Regenwassernutzung PDF
- Natur im Garten Plakette: € 85,-
Die Natur im Garten Plakette ist ein Dankeschön für alle Naturgärtnerinnen und Naturgärtner und ist eine Auszeichnung für naturnahe Gärten. Wenn ein Garten die wichtigsten Naturgartenkriterien wie keine Verwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden, keine Verwendung von chemisch- synthetischen Düngemitteln und keine Verwendung von Torf erfüllt, dann kann man mit der Natur im Garten Plakette ein sichtbares Zeichen für nachhaltiges Gärtnern sowie vielfältige und ökologisch wertvolle und naturnahe Gartengestaltung setzen. Um diese Plakette zu erreichen, erfolgt eine Vorortbegehung und Beratung von Beraterinnen und Beratern des „Natur im Garten“ Vereins. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.naturimgarten-steiermark.at/.
Förderantrag Natur im Garten PDF