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Ökoförderungen 2024

Die Stadtgemeinde Weiz hat sich als Klimabündnis- und e5 Gemeinde verpflichtet, systematisch Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz umzusetzen. Da sehr viele dieser Maßnahmen nur durch eine aktive Beteiligung von Weizer Bürgerinnen und Bürgern realisiert werden können, wurde eine Reihe von Fördermaßnahmen vom Gemeinderat beschlossen.

Aktuelle Förderperiode: 1.4.2024 bis 31.3.2025

Unsere Allgemeinen Förderbestimmungen finden Sie als PDF HIER.

Unsere Förderungen

  • Nachhaltige Mobilität

  • Heizungstausch

  • Solarthermische Anlagen

  • Blackout-Schutz

  • Energetische Sanierung

  • Regenwassernutzung

  • Natur im Garten

Gefördert werden die Not- oder Ersatzstromfähigkeit von PV-Anlagen und Energiespeicher (Einbau oder Nachrüstung).

  • Blackout-Schutz: € 200,- (einmalig pro Zählpunkt förderfähig)
  • Energiespeicher: 10 % der Kosten, jedoch max. € 750,-

Gefördert werden max. 10 kWh Speicherkapazität pro Zählpunkt innerhalb von 3 Jahren. Max. ausbezahlte Fördersumme: € 750,- pro Zählpunkt innerhalb von 3 Jahren.

Es werden nur Blackout-fähige Anlagen gefördert (Not- oder Ersatzstromfähigkeit ist gegeben bzw. ein Inselbetrieb ist möglich).

 Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule sind unter https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/erneuerbare/foerderungen/pv/foerderung2024.html  ersichtlich.


Förderantrag Blackout Schutz PDF.


Die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie nähere Informationen zur Einreichung finden Sie in den jeweiligen Förderanträgen.

Kontakt und Information:

Büro für Umwelt und Mobilität
Telefon: +43 3172 2319 440
E-Mail: umwelt@weiz.at
Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Die Stadtgemeinde Weiz empfiehlt Ihnen bei allen Vorhaben die den Heizungstausch, die energetische Sanierung sowie die Installation einer Photovoltaikanlage betreffen zuvor die Beratungsmöglichkeiten durch „Ich tu’s“ BeraterInnen in Anspruch zu nehmen, um die Förderungsfähigkeit möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Für einige Förderungen ist eine „Ich tu’s“- bzw. eine Energieberatung im Vorhinein Teil der Fördervoraussetzungen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen EnergieberatungsstellenDas Büro für Umwelt & Mobilität der Stadtgemeinde Weiz und das Amt Der Steiermärkischen Landesregierung sehen unter anderem folgende Stelle als amtlich anerkannte und neutrale Energieberatungsstelle an:

Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) oder Anerkannte Energieberatungsstellen in der Steiermark
 
Weitere Informationen zu Förderungen und Energieberatungen finden Sie HIER