Home > Gemeinde > Amtstafel > Akteneinsicht

Akteneinsicht

Alle Personen, die die Tätigkeit der Stadtgemeinde Weiz in Anspruch nehmen oder auf die sich die Tätigkeit der Stadtgemeinde Weiz bezieht, haben, insoweit sie an der Sache vermöge eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses beteiligt sind (Partei), gemäß § 17 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) das Recht auf Akteneinsicht.

Von der Akteneinsicht sind Aktenbestandteile ausgenommen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben der Behörde herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde.

Akteneinsicht ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin möglich!

Veröffentlichungspflicht gem. Art 20 Abs 5 B-VG 

Gem. Art 20 Abs 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die seitens der Stadtgemeinde Weiz ab 01.01.2023 in Auftrag gegebenen Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Wir ersuchen um vorherige Terminvereinbarung unter 03172/2319 bzw. unter stadtgemeinde@weiz.at