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Augsten-Wiese wird zum "Geschützten Landschaftsteil"

Unterschutzstellung Augsten-Wiese

Die Stadtgemeinde Weiz hat vor einigen Jahren die Flächen des „Landschaftsparks Hofbauer“ – nach dem früheren Besitzer umgangssprachlich auch „Augsten“ genannt – erworben, um hier der Weizer Bevölkerung einen weitgehend naturnah belassenen Erholungsraum zur Verfügung stellen zu können. 

Zur weiteren Bewahrung dieses Naturjuwels unterstützt nun die Stadtgemeinde Weiz auch die Initiative des Naturschutzvereins „Infozentrum Gutenberg/Raabklamm“ vollinhaltlich, in diesem Areal eine Fläche von rund 115.000 m² als „Geschützten Landschaftsteil“ unter besonderen Schutz stellen zu lassen. 

Mit dem nun von der Bezirkshauptmannschaft Weiz erlassenen Bescheid, der insgesamt vier Grundstücke umfasst, und der sich auf das Gutachten der zuständigen naturschutzfachlichen Amtssachverständigen der Baubezirksleitung Oststeiermark stützt, wird diese Unterschutzstellung nun rechtsgültig. Der Bescheid enthält für die Stadtgemeinde Weiz als Grundeigentümerin folgende Auflagen: 

  • Die Wiesen sind entsprechend den Vorgaben des Naturschutzes zu mähen, das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen.
  • Die vorhandenen Gehölzgruppen sind zu erhalten, Rodungen sind verboten.
  • Eine Aufforstung der Flächen ist verboten.
  • Das Anlegen von Wegen in den Flächen ist verboten.
  • Das Befahren mit Fahrzeugen und Fahrrädern, ausgenommen jene Fahrzeuge zur landwirtschaftlichen Nutzung, ist verboten.
  • Das Errichten oder Aufstellen von Bauten und Anlagen ist verboten.
  • Die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens ist verboten.
  • Ablagerung aller Art sind verboten.

Wie im Befund festgestellt stellt die „Augstenwiese“ ein naturschutzfachlich hochwertiges Wiesengebiet dar, auf dem mehr als 70 verschiedene Pflanzenarten gefunden wurden. Derart artenreiche Wiesen sind auch ein wichtiger Baustein zum Erhalt der bedrohten Insektenfauna und daher unbedingt schützenswert.

Laut Steiermärkisches Naturschutzgesetz werden „Geschützte Landschaftsteile“ als jene Teilbereiche der Landschaft definiert, die „…das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern“, naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen oder als Grünfläche zur Erholung dienen und „…wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind.

Das Mähen der Wiesen nach einem genauen Mähplan wird in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund Steiermark erfolgen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist es allerdings zulässig, zumindest einzelne Streuobstbäume neu zu setzen bzw. diese in Ausnahmefällen zu entfernen.

Bei der Gesamtfläche ist auch das angrenzende Waldgebiet oberhalb der L356 („Alte Grazer Straße“) enthalten, das renaturiert werden und so langfristig wieder in einen naturnahen und ökologischeren Zustand rückgeführt werden soll.

Mit diesem Schritt soll der Landschaftspark Hofbauer für alle Weizerinnen und Weizer als naturnahes Naherholungsgebiet erhalten bleiben. Neben einer fantastischen Aussicht auf Weiz wird so auch künftigen Generationen in unmittelbarer Nähe zur Stadt naturschutzfachlich hochwertiger Naturraum für Entspannung und Erholung gesichert bleiben.

10.12.2021